Der Kreisverband der AfD erwägt, verwaltungsgerichtlich gegen den Gruibinger Bürgermeister Roland Schweikert vorzugehen und Strafanzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung zu stellen. Schweikert veröffentlichte in der Ausgabe des Amtsblattes „Obere-Fils-Bote“ vom 30.11. seine Ansprache zum Volkstrauertag, in der er die AfD in die Nähe von u.a. der RAF und des NSU rückte und im Kontext eine Nähe zum Nationalsozialismus konstruierte. Die AfD sieht eine Verletzung des Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebots durch ein Urteil des BVerwG vom 13.09.2017 (Az. 10 C 6/16) bestätigt, wonach eine inhaltliche Positionierung einem Bürgermeister verwehrt ist, wenn sich diese auf eine politische Partei oder Wahlbewerber bezieht. Der Kreisvorsitzende Scheer sagte hierzu: „Im Verhältnis zu den gemäß Art. 21 GG besonders geschützten Parteien muss die Verwaltung strikte Neutralität wahren. Dieser Grundsatz wurde offenkundig aufs Gröbste verletzt. Schweikert muss sich die Frage gefallen lassen, ob der Bürgermeistersessel der richtige Platz für ihn ist“. Überdies käme ggf. der Straftatbestand der Volksverhetzung in Betracht, da Schweikert einen ,Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet‘ (§ 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB). „Wir werden daher Strafanzeige gegen Schweikert stellen“, so Scheer weiter.
Göppingen, 11.12.2020
Hier gehts zum Bericht in der NWZ.
Update vom 12.12.2020:
Der Kreisverband hat heute Strafanzeige gegen Roland Schweikert wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung gestellt.