Empörung Partei sieht sich mit terroristischen Vereinigungen in einen Topf geworfen. Rede zum Volkstrauertag.
Gruibingen. „Fassungslos“ sei er gewesen, sagt der AfD-Landtagskandidat Hans-Jürgen Goßner, „wirklich fassungslos“. Die AfD sei es ja schon gewohnt, mit allerlei Titulierungen bedacht zu werden. Aber was der Gruibinger Bürgermeister Roland Schweikert (Bild) in seiner Ansprache zum Volkstrauertag gesagt habe, sei in der Wortwahl und in der Gleichsetzung neu. Goßner: „Ich halte das Recht zur Meinungsäußerung eindeutig für überschritten.“
Schweikert hatte anlässlich des Volkstrauertages die Nazi-Ideologie als menschenverachtend verurteilt und kam dann auf linke und rechte Gewalt in Ost und West zu sprechen, die er eben jetzt in einer Dokumentation gesehen habe. Er führte aus: „Ideologische Blindheit, Kompromisslosigkeit und Demokratiefeindlichekeit haben alle gemeinsam. Kompromisslos, in der Wahl der Mittel radikal. Das gilt für alle, NPD, RAF, die Diktatur des Protelatriats, NSU und AfD.“
Für Goßner ist eine Grenze überschritten, wenn die AfD mit terroristischen Vereinigungen wie der RAF und der NSU in einen Topf geworfen werde. Er wisse auch nicht, was der Bürgermeister meine, wenn er der AfD vorwerfe: „In der Wahl der Mittel radikal“. Das heiße ja, die AfD sei in der Wahl der Mittel gleich mit dem NSU und der RAF.
Ideologische Blindheit, Kompromisslosigkeit und Demokratiefeindlichkeit weist die AfD auch von sich. Sie bekenne sich zum Grundgesetz und lebe das auch, erklärt Goßner. So habe sie im Frühjahr gefordert, die parlamente sollten über die Corona-Politik entscheiden und nicht die Ministerpräsidenten mit Erlassen. Kompromisslos sei die AfD in der Artikulierung von Forderungen, sagt Goßner, dies aber wohlwissend, dass man in der Politik, wenn man mitregieren wolle, Kompromisse eingehen müsse.
Der Kreisverband der AfD sieht in Schweikerts Rede ferner „im Kontext eine Nähe zum Nationalsozialismus konstruiert“. Hinzu komme: Ein Bürgermeister dürfe sich nicht so äußern, meint die AfD. Ihm sei eine inhaltliche Positionierung verwehrt, wenn sich diese auf eine politische Partei oder Wahlbewerber beziehe. Der AfD-Kreisvorsitzende Sandro Scheer: „Im Verhältnis zu den gemäß Grundgesetz besonders geschützten Parteien muss die Verwaltung strikte Neutralität wahren. Dieser Grundsatz wurde offenkundig aufs Gröbste verletzt.“ Für die AfD kommt überdies der Straftatbestand der Volksverhetzung in Betracht, da Schweikert einen Teil der Bevölkerung beschimpfe, böswillig verächtlich mache oder verleumde.
Die AfD hat nun bei der Polizei Anzeige „wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung“ gestellt. Sie erwäge außerdem den Gang zum Verwaltungsgericht.
Die Staatsanwaltschaft Ulm bestätigt, dass eine solche Anzeige eingegangen sei. Es werde nun geprüft, ob der Fall strafrechtlich relevant sei. Wenn ja, würden Ermittlungen begonnen, erläutert Michael Bischofberger.
Schweikert will sich zu der Anzeige nicht äußern, weil es ein schwebendes Verfahren sei. Jürgen Schäfer