Die AfD-Fraktion im Kreistag setzt sich gegen eine Eilentscheidung des Landrats zum Bau und der Anmietung von zwei Containerprovisorien für ca.150 Flüchtlinge in Ebersbach für mindestens fünf Jahre zur Wehr.
Landrat Edgar Wolff hat die Kreisräte am 07.08. über eine entsprechende, auf den 30.07. datierte, Eilentscheidung zur freihändigen Vergabe eines Millionenprojekts ohne Beteiligung des Kreistags informiert. Die AfD-Fraktion sieht sich darin in ihren Beteiligungs- und Abstimmungsrechten verletzt.
Eine Notlage liegt selbst nach der Begründung der Eilverfügung nicht vor. So wird in der Begründung zur Unterbringung der Flüchtlinge angeführt, dass derzeit eine „stabile Situation“ vorläge. Gerade das ist aber das genaue Gegenteil einer Notlage. Ein solche läge etwa dann vor, wenn das Kontingent der zur Verfügung stehenden Unterkunft aktuell bereits erschöpft wäre oder eine Kontingenterschöpfung kurz bevorstünde.
Der Sache nach sollen in einer Fabrikhalle untergebrachte Personen in neu zu errichtenden Containeranlagen umziehen. Dementsprechend geht es um eine „Verbesserung“ deren Wohnsituation. Dass diese aktuell als prekär und/oder als nicht menschenwürdig anzusehen wäre, wird nicht angeführt. Da das Wohnen als solches ein auf Dauer angelegter Prozess ist, ist eine Eilbedürftigkeit der Maßnahme allein unter dem Gesichtspunkt einer „Verbesserung“ der Wohnverhältnisse grundsätzlich nicht zu begründen.
Auch unter dem zeitlichen Aspekt ist eine Eilbedürftigkeit nicht gegeben. So wurde der Bauantrag noch im Dezember 2023 gestellt. Die benötigten Flächen sind von der Stadt Ebersbach ab Oktober 2024 gepachtet. Zwar ist derzeit nicht bekannt, unter welchem Datum der Pachtvertrag geschlossen wurde. Unter Zugrundelegung des Zeitfensters – Dezember 2023 bis Oktober 2024 – erschließt sich indes nicht, woraus eine Eilbedürftigkeit abgeleitet werden könnte.
In concreto vermittelt sich in der Tat ein Befund von „aktiver Untätigkeit“. So hat der Landrat in der Tat über einen Zeitraum von mehreren Monaten (!) nichts dafür getan, um die Beschlussgremien in die Entscheidungsfindung einzubinden. Da es um die Unterbringung von Menschen, also einer Angelegenheit von überragender Bedeutung geht, ist grundsätzlich auszuschließen, dass der Landrat die Angelegenheit „übersehen“ haben könnte. Dass die Entscheidung am 30. Juli 2024 erging, deutet eher darauf hin, dass hier der Eintritt der am 25. Juli 2024 begonnenen Sommerferien abgewartet werden sollte, um die Angelegenheit ohne Öffentlichkeit schnell durchzudrücken. Zweifel an der Eilbedürftigkeit ergeben sich zudem aus dem Umstand, dass die normalen Gremien ja auch kurzfristig einberufen werden könnten.
Der mit der Angelegenheit von der Fraktion betraute Kreisrat Hans-Jürgen Goßner erklärt: „Über unsere Anwälte haben wir den Landrat aufgefordert, die Auftragsvergabe bis zur Befassung des Kreistages mit dieser Angelegenheit zu stoppen und uns hierüber in Kenntnis zu setzen. Bei Ausbleiben einer ausreichenden Rückmeldung bis Montag 13:00 Uhr werden wir Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.“